Zwei Drittel der gerichtlichen Verfahren entfallen auf Plagiats- und Domaingrabbingfälle, also auf Auseinandersetzungen mit kriminellen Energien, die vorgeben, Jack Wolfskin Produkte zu verkaufen und dabei Endkunden mit falschen Versprechungen betrügen. Ein weiteres Drittel der gerichtlichen Verfahren entfällt auf Auseinandersetzungen mit Unternehmen. Die Hintergründe für diese Meinungsverschiedenheiten können vielfältig sein, und wir unterstellen in der Regel keine bösen Absichten. Für uns sind sie jedoch meistens wegen dem damit einhergehenden kommerziellen Interesse und/oder der Gefahr der Verwässerung des eigenen Markenkerns nicht tolerierbar. Egal ob nun andere Parteien durch ihr Handeln bewusst oder unbewusst der Marke Jack Wolfskin schaden, gehört es zum Selbstverständnis eines Markenrechteinhabers, seine Rechte zu verteidigen. Dies ist schon deshalb erforderlich, um die Identifikationsfunktion einer Marke auf Dauer zu gewährleisten. Aus diesem Grund können gerichtliche Auseinandersetzungen mit anderen Unternehmen oder kriminell tätigen Dritten auch zukünftig nicht gänzlich ausgeschlossen werden.